Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucher:innen und dem Theater Magdeburg (TM). Sie gelten für alle Veranstaltungen des TM. Für Sonderveranstaltungen und für die Abonnent:innen des TM gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen. Theaterbesucher:in ist auch, wer die Tageskasse oder Abendkasse betritt, um für sich oder andere Interessent:innen Karten zu erwerben.

2. Einlass zu den Aufführungen

Einlassberechtigt ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Eintrittskarte vorzeigt. Bei ermäßigten Karten ist gegenüber dem Vorderhauspersonal zusätzlich der jeweilige Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Verspätete Besucher:innen haben keinen Anspruch auf Nacheinlass. Soweit dies ohne Störung möglich ist, können sie nach Ermessen und unter Anleitung des Vorderhauspersonals im Opernhaus in den Rang, bzw. im Schauspielhaus über den Hintereingang eingelassen werden. Bei verspätetem Einlass entfällt der Anspruch auf den ausgewiesenen Sitzplatz und die erworbene Preiskategorie.

3. Spielplan/Anfangszeiten/ Spielplanänderung

Auf den vom TM herausgegebenen offiziellen Eintrittskarten sind die Anfangszeiten der Vorstellungen ausgewiesen. Kurzfristige Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Besetzungsänderungen ­berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Tausch von Eintrittskarten. Sollten aus künstlerischen, technischen, meteorologischen oder dispositionellen Gründen Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, wird das TM nach Möglichkeit die Besucher:innen rechtzeitig benachrichtigen. Auch eine E-Mail gilt hierbei als Benachrichtigung. Für Veröffentlichungen in der Presse und anderen Medien übernimmt das TM keine Gewähr.

4. Kartenverkauf/Reservierungen

Die Eintrittskarten sind an den Vorstellungskassen des TM und den veröffentlichten Vorverkaufsstellen sowie online erhältlich. Eintrittskarten gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin. Der Kartenvorverkauf beginnt mit den vom TM veröffentlichten Veranstaltungsterminen. Vorbestellungen ­werden persönlich, telefonisch oder schriftlich entgegen genommen. Bei ­Online-Buchungen kommt der rechtsverbindliche Abschluss eines Besuchervertrags (Kauf einer Eintrittskarte) durch die Buchungsbestätigung und den verbind­lichen Kauf per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder SOFORT-Überweisung zustande. Die Theaterkasse sendet die Karten auf Wunsch gegen eine Versand- und Auftragsgebühr zu. Bei Selbstab­holung der Online-Buchungen erhalten Sie Ihre ­Tickets an der Vorverkaufskasse im Opernhaus, bzw. ab eine Stunde vor Vorstellungsbeginn in der jeweiligen Spielstatte. Reservierungen werden nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen automatisch storniert. Sind die Karten innerhalb dieser Frist nicht abgeholt und ­bezahlt, besteht kein Anspruch auf die zuvor gebuchten Plätze. Bei Reservierungen von Gruppen, außer Partnerunternehmen des TM, läuft die Reservierungsfrist nach drei Wochen ab. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten kann anderweitig verfügt werden. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des TM. Karten für Veranstaltungen externer Spielstatten müssen spätestens einen Tag vor dem Veranstaltungsdatum an der Theaterkasse abgeholt werden. Das TM ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten oder Verkaufsartikel zurückzunehmen. Gekaufte Karten können im nachhinein nicht rabattiert werden. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen, für verspätetes Eintreffen oder verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Kulanzregelung zum Umtausch der Eintrittskarten (gleichwertige Eintrittskarte oder Gutschein gegen eine Gebühr von 2,50 € pro Karte) bis zum Kassenschluss eines Werktags vor Veranstaltungsbeginn ­behält sich das TM vor. Sonderveranstaltungen sind von dieser Regelung aus­geschlossen. Umtausch oder Auszahlung des Kartenpreises erfolgt grundsätzlich nicht. Die Theaterkasse übernimmt grundsätzlich keine Kommissionsver­käufe. Bei Verlust einer Eintrittskarte besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte.

5. Gutscheine

Gutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabe­datum im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der/die Inhaber:in des Gutscheins seinen/ihren Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Bargeld ein-/umzutauschen. Gutscheine berechtigen ausschließlich zum Erwerb von Eintrittskarten. Das TM ist nicht verpflichtet ­verkaufte Gutscheine zurückzunehmen. Für verlorene Gutscheine wird kein ­Ersatz geleistet.

6. Wegerisiko

Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei dem/der Besucher:in.

7. Preise/Ermäßigungen

Die Eintrittspreise und Ermäßigungsberechtigungen bestimmen sich nach der aktuellen Entgeltordnung des TM. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren. Die Ermäßigungsberechtigung muss dem Vorderhauspersonal am ­Veranstaltungstag im Original unaufgefordert vorgelegt werden. Eine beim ­Erwerb der Eintrittskarte vorgelegte ­Ermäßigungsberechtigung ist nicht ­relevant. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintritts­karte ist ausgeschlossen.

8. Änderungen, Abbruch oder Ausfall von Veranstaltungen

Bei Vorstellungsänderung kann die Eintrittskarte bis zum Veranstaltungsbeginn gegen Rückerstattung des Eintrittspreises oder in Form eines Gutscheines (in Höhe des Eintrittspreises) an der Theaterkasse zurückgegeben werden. Besetzungsänderungen oder Nichtgefallen berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird eine geplante Vorstellung abgesagt oder muss die Vorstellung abgebrochen werden, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, wird das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarten innerhalb von 14 Tagen, frühestens aber ab dem nächsten Werktag von der Theaterkasse des Theaters Magdeburg erstattet. Eine Auszahlung am selben Abend ist nicht möglich. Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Schlechtwetter-Regelung bei Freilichtvorstellungen

Bei Regen und Unwetter wird erst am Vorstellungstag entschieden, ob die jeweilige Vorstellung stattfindet. Wird eine Vorstellung vor der Pause abgebrochen, können Sie zwischen einer Rückzahlung des Eintrittspreises oder dem Umtausch auf eine andere Vorstellung wählen. Eine Auszahlung oder Umtausch am selben Abend ist nicht möglich. Wird die Vorstellung erst nach der Pause unter- oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. In der Regel ist davon auszugehen, dass die ­Vorstellungen nach Unterbrechungen fortgesetzt werden.

10. Garderobe

Eine Garderobengebühr wird bei Ver­anstaltungen des TM im Opernhaus und im Schauspielhaus nicht erhoben. In ­anderen Spielstätten sowie bei Hausvermietungen ist eine Garderobengebühr gegebenenfalls zusätzlich zu zahlen. Die Garderobe wird zur Aufbewahrung angenommen. Zur späteren Identifizierung der Garderobe erhält der/die Besucher:in eine Garderobenmarke. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Nachprüfung gegen Vorlage der Garderobenmarke. Wertgegenstände sind an der Person zu behalten. Für die dennoch in der Garderobe befindlichen Wertgegenstände und die Garderobe an sich übernimmt das TM keine Haftung. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die entsprechende Garderobe nur nach Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises ausgehändigt werden. Die Identität ist dem Vorderhauspersonal zu ­dokumentieren. Für den Verlust der Garderobenmarke hat der/die Besucher:in Schadensersatz zu leisten. Mantel, ­Jacken, Regenbekleidung, Schirme und sperrige Gegenstände dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Diese Gegenstände sind ­an der Garderobe abzugeben.

11. Rollstuhlplätze

Im Opernhaus und Schauspielhaus des TM werden in begrenzter Zahl Rollstuhlplätze angeboten. Bezüglich des Eintrittspreises ist im Opernhaus für die in der Platzkategorie A gelegenen Rollstuhlplätze lediglich der Preis der Kategorie C zu zahlen. Die Rollstuhlplätze sind beim Kartenkauf bis spätestens drei Tage vor der Vorstellung an der Kasse anzumelden. Der Zugang für Rollstuhlfahrzeuge im Opernhaus erfolgt über den Eingang Theaterkasse. Der Zugang für Rollstuhlfahrzeuge im Schauspielhaus befindet sich rechts neben dem Haupteingang in der Behringstraße (bitte Rufsäule betätigen).

12. Hörhilfen

Zur Unterstützung des Hörerlebnisses ist im Opernhaus für Hörgeräteträger:innen eine Induktionsanlage verlegt. Hörgeräteträger:innen können auf einem Hörgerät mit Telefonspule den Wahlschalter auf „T“ umstellen, um einen qualitativ hochwertigen Empfang des Vorstellungstones zu erhalten.

13. Hausrecht

Interessent:innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter ­Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise den Betriebsfrieden beeinträchtigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessent:innen in früheren Vorstellungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen, einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte besitzen oder die Vorstellung digital oder analog aufzeichnen. Mobilfunktele­fone sind im Zuschauerraum vollständig abzuschalten; die Stummschaltung mit Vibrationsalarm gilt nicht als abgeschaltet. Die Mitnahme von Speisen und ­Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Räumen des TM untersagt. Die Besucher:innen werden zu den Vorstellungen in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in die ­Foyers eingelassen. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die ­Besucher:innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten ­­Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den ­Anweisungen des Vorderhauspersonals ist Folge zu leisten. Das Abholen der ­Garderobe ist zu unterlassen.

14. Verbot von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen

Das Herstellen von Bild- und Tonauf­nahmen jeglicher Art ist bei allen Auf­führungen des TM aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Vorderhauspersonal berechtigt, das sofortige Löschen der Aufnahmen zu verlangen und den Löschvorgang zu beobachten bzw. zu kontrollieren. Das Theater Magdeburg behält sich vor, von seinem Hausrecht gebrauch zu machen und die zuwiderhandelnden Besucher:innen der Vorstellung zu verweisen.

15. Datenschutz

Mit dem rechtsverbindlichen Kauf einer Eintrittskarte oder der Nutzung unserer Serviceangebote im World Wide Web (Onlineshop, Facebook, Twitter etc.) erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO erheben, verarbeiten, speichern und für personalisierte Marketingmitteilungen verwenden. Ihre personenbezogenen Daten sind durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt und eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sie können der Nutzung Ihrer personengebundenen Daten für Marketingmitteilungen jederzeit widersprechen. Weitergehende Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen auf der Webseite des TM entnehmen.

16. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Mai 2023.